Die Korrekturvereinbarung schließt eine Lücke im arbeitsrechtlichen (Sanktions-)Instrumentarium. Die anerkannten Mittel des Arbeitgebers reichen regelmäßig nicht aus, um dem Spektrum an Leistungsdefiziten auf den Grund zu gehen und sie wirksam zu beheben. Eben das ist aufgrund enormer betrieblicher Kosten durch „Low-Performance“ aber dringend erforderlich. Korrekturvereinbarungen stellen eine Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, den Leistungsstandard wiederherzustellen. Gelingt dies nicht, bietet die Korrekturvereinbarung dem Arbeitgeber rechtliche, tatsächliche und wirtschaftliche Vorteile im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und darauf häufig folgender gerichtlicher Verfahren.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.