Die organisierte Bestattung einer (maroden) GmbH, also deren Beseitigung unter fremdem Namen durch einen neu eingesetzten Geschäftsführer abseits jeglicher Liquidationsvorschriften, ist für den im Hintergrund steuernd wirkenden GmbH-Bestatter ein lukratives Geschäft.
Altverantwortliche Geschäftsführer und Gesellschafter wiegen sich wegen ihrer Abberufung und Anteilsabtretung in der Sicherheit, für Maßnahmen, welche die zu bestattende GmbH betreffen, nicht verantwortlich gemacht werden zu können.
Gesellschaftsgläubiger sind wegen eines Informationsdefizits vor erhebliche Probleme gestellt, wollen sie ihre Forderungen durchsetzen; Strafverfolgungsbehörden treten meist auf der Stelle. Das ist vor allem deshalb beinahe grotesk, weil die altverantwortlichen Geschäftsführer und Gesellschafter meist an der bisherigen Wirkungsstätte unter (nahezu) identischem Namen mit einer neuen Gesellschaft am Markt tätig sind.
Bestattungsfälle werfen neben Fragen nach zivilrechtlich-haftungsrechtlichen zugleich Fragen nach strafrechtlichen Sanktionen auf. Dieses Werk legt daher sowohl die zivilrechtlichen als auch die strafrechtlichen Konsequenzen für alle Mitwirkenden an einer GmbH-Bestattung offen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.