Die medizinische Forschung an Menschen in der Form klinischer Prüfungen ist Gegenstand der Bewertung durch Ethikkommissionen. Diese sind bei Ärztekammern und Hochschulen angesiedelt; zudem gibt es private Kommissionen und solche in der Ministerialverwaltung. Ihre Tätigkeit dient insbesondere dem Schutz der Rechte und Rechtsgüter der Patienten und Probanden. Der Inhalt oder das Fehlen der Voten von Ethikkommissionen kann der Durchführung klinischer Prüfungen rechtlich entgegenstehen.
Die Ethikkommissionen üben Staatsgewalt im Sinne des verfassungsrechtlichen Gebots demokratischer Legitimation aus. Ihre inhaltliche Programmierung, die sachlich-inhaltliche Legitimation, ist jedoch schwach. Zudem fehlt es oft an einer individuellen Bestellungskette zwischen Volk und Amtswaltern; die Kommissionen sind insofern personell-organisatorisch nicht legitimiert. Ein großer Teil der Tätigkeit der Ethikkommissionen widerspricht dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.