Die Effizienz einer Belegschaftsvertretung ist – insbesondere im Konzern – maßgeblich davon abhängig, ob die Belegschaftsvertretungen hinreichend informiert sind. Die Studie untersucht die Frage, ob und welche Folgen die Verlagerung der Entscheidungsmacht von der Mutter- auf die Tochtergesellschaft für die betriebsverfassungsrechtlichen Unterrichtungsansprüche der Arbeitnehmervertretungen der Tochtergesellschaft hat.
Der Autor arbeitet zunächst die im Konzernverbund auftretenden Unterrichtungskonstellationen heraus: Abgegrenzt werden die Unterrichtungsansprüche bei der Entstehung eines Konzernverbunds – insbesondere wegen des im August 2008 in Kraft getretenen Risikobegrenzungsgesetzes – von denjenigen im bestehenden Konzern.
Anschließend werden die für eine Wissenszurechnung im Konzern maßgeblichen Grundsätze erarbeitet. Anhand dieser Leitlinien werden schließlich die Pflichten der Tochtergesellschaft und ihres Vorstands bei der Unterrichtung der Belegschaftsvertretungen aufgezeigt, die aus der (grenzüberschreitenden) Verlagerung der Entscheidungsmacht folgen. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen im Konzern.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.