Aufhebungsverträge sind ein beliebtes Instrument zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Der Arbeitnehmer ist dabei an möglichst vielen Informationen interessiert, um seine Position optimal durchzusetzen und nicht im Nachhinein von unvorhergesehenen Nachteilen überrascht zu werden. Doch inwiefern ist es Aufgabe des Arbeitgebers, seinen Mitarbeiter beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags aufzuklären? Eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht nur ausnahmsweise und ist stets zu rechtfertigen. Ausgehend davon, dass sich aufgrund der Privatautonomie grundsätzlich jede Partei selbst die für sie relevanten Informationen verschaffen muss, untersucht das Werk, welche Umstände eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers auslösen können. Die maßgeblichen Faktoren sind dabei in pflichtbegründende, pflichterhöhende und pflichtmindernde bzw. -ausschließende Kriterien zu systematisieren und in eine Einzelfallabwägung einzustellen. Die Autorin arbeitet daneben heraus, dass zwischen Rechtsfragen und Tatsachen als Inhalt einer Aufklärungspflicht zu unterscheiden ist. In einem zweiten Teil untersucht sie Rechtsfolgen, die aus einer unterlassenen Aufklärung folgen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.