Die Bedeutung des Schutzes der sozialen Bindungen (Verwurzelung) von Ausländern durch Art. 8 EMRK hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Der Autor begründet die Begrenzung des Schutzes auf rechtmäßige Aufenthalte und führt damit die vom EGMR bisher offen gelassene Frage einer Lösung zu.
Nach der umfassenden Erörterung des Verhältnisses von EMRK und innerstaatlichem Recht bezieht der Verfasser zur Verdeutlichung der Interessenlage zwischen dem Ausländer und der staatlichen Souveränität des Vertragsstaates die Kantsche Unterscheidung zwischen Besuchs- und Gastrecht in die Auslegung des Art. 8 I EMRK ein. Das Ergebnis der Auslegung wird anhand von einzelnen praktisch relevanten Fallgruppen erläutert.
Zusätzlich gibt er einen Überblick über die sich aus Art. 8 EMRK in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht ergebenden Rechtsfolgen und nimmt hierbei auch die Vorschriften des deutschen Aufenthaltsgesetzes und aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung in den Blick.
Abschließend empfiehlt der Autor, die derzeit bestehende Unsicherheit mittels einer Auslegungsvereinbarung der Vertragsstaaten zu beseitigen.
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Originalt. d. Diss.: Die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes von Ausländern als notwendige Bedingung für den Schutz sozialer Bindungen durch Art. 8 EMRK
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