Sanktionen der Europäischen Union gegen ihre Mitgliedstaaten : die Sanktionsverfahren nach Art. 228 Abs. 2 EGV und Art. 7 EUV
Träbert, Katrin
DOI:
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https://doi.org/10.3726/978-3-653-00117-4
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URL:
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https://www.peterlang.com/view/title/52491
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Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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2010
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Studien zum internationalen, europäischen und öffentlichen Recht
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Band/Volume:
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23
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Ort der Veröffentlichung:
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Berlin ; Bern ; Wien
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Verlag:
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Peter Lang
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ISBN:
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978-3-631-58794-2 , 978-3-653-00117-4
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Riedel, Eibe
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Datum der mündl. Prüfung:
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22 April 2009
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Deutsches u. Ausländ. Öffentl. Recht, Völkerrecht u. Europarecht (Riedel Em)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Die EU kam lange ohne vertraglich festgelegte Sanktionsverfahren aus. Mit der Zeit wurde es jedoch erforderlich, Fehlverhalten der Mitgliedstaaten zu sanktionieren. Stückweise entwickelten sich Sanktionsmöglichkeiten. Ergibt dieses «Stückwerk» dennoch ein funktionierendes und umfassendes Sanktionssystem? Mit Art. 228 Abs. 2 EGV besteht für den EuGH die Möglichkeit, im Fall der Nichtumsetzung von Vertragsverletzungsurteilen Zwangsgelder oder Pauschalbeträge gegen Mitgliedstaaten zu verhängen. Was geschieht jedoch, wenn ein Mitgliedstaat weder das Urteil umsetzt noch zahlt? Das Suspendierungsverfahren nach Art. 7 EUV sieht vor, daß der Rat im Fall einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der fundamentalen Grundsätze des Art. 6 Abs. 1 EUV mitgliedschaftliche Rechte des Mitgliedstaates aussetzen kann. Das etwas schwerfällige Verfahren wurde noch nie angewandt, stellt aber ein erhebliches Drohpotential dar. Eine umfassende Überprüfbarkeit durch eine unabhängige Überwachungsinstanz fehlt jedoch. Sollte es besser nie zur Anwendung gelangen? Die immer größer werdende EU braucht ein funktionierendes Sanktionssystem. Beseitigt der Vertrag von Lissabon bestehende Schwächen?
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