Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne
Keilbach, Matthias
URL:
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https://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-4368-3.htm
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Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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2009
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Schriftenreihe Schriften zum Bau- und Vergaberecht
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Band/Volume:
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4
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Ort der Veröffentlichung:
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Hamburg
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Verlag:
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Kovač
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ISBN:
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978-3-8300-4368-3 , 978-3-339-04368-9
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Schmidt, Patrick
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Datum der mündl. Prüfung:
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15 Dezember 2008
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht mit Schwerp. Transportrecht (Juniorprofessur) (Schmidt 2008-2014)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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Der Rechtscharakter des Flächennutzungsplans hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1960 durch die fortwährende Veränderung der ihn prägenden Normen des BBauG bzw. des BauGB wie auch durch Impulse der Rechtsprechung gewandelt. Insbesondere die Veränderung der Normen des BauGB haben zu einer Steigerung seiner Bedeutung in der Bauleitplanung geführt. Von besonderer Tragweite waren in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. Konzentrationszonen sowie deren gesetzliche Regelung in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Bereits diese gesetzliche Änderung macht eine dogmatische Neubewertung des Flächennutzungsplans erforderlich. Sie hat erhebliche Konsequenzen für die Eigenschaften des Flächennutzungsplans, insbesondere für die Regelungsqualität und Außenwirkung. Aufgrund der veränderten Eigenschaften des Flächennutzungsplans wächst auch das Bedürfnis, diesen unmittelbarer gerichtlicher Kontrolle zugänglich zu machen. Gleichwohl wurde bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.4.2007 eine unmittelbare Außenwirkung sowie die Normenkontrolle gegen Flächennutzungspläne überwiegend abgelehnt. Die Untersuchung stellt die bisherige Entwicklung des Flächennutzungsplans dar. Darüber hinaus wird neben der materiellen Einordnung des Flächennutzungsplans auch die Feststellungs- und Unterlassungsklage sowie die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle unter Einbeziehung des vorgenannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts behandelt.
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