Industrieparks bieten optimale Strukturen für die moderne Industrieproduktion. Die dabei für die betriebliche Mitbestimmung aufkommenden Fragen werden in diesem Werk ausführlich untersucht. Für einen störungsfreien Arbeitsablauf auf dem Industrieparkgelände müssen standorteinheitliche Regeln geschaffen werden, die oftmals der betrieblichen Mitbestimmung – insbesondere in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG – unterliegen. Der Industriepark bereitet dem Betriebsverfassungsgesetz deswegen Probleme, weil betriebsverfassungsrechtlich relevante Entscheidungen nicht mehr nur innerhalb eines einzelnen Unternehmens getroffen werden müssen. Dem Betriebsrat steht aber traditionell nur „sein“ Arbeitgeber gegenüber.
Der Autor thematisiert unterschiedliche Ansätze, um die Arbeitnehmervertretungen an den unternehmensübergreifenden Prozessen zu beteiligen. Im Fokus liegt neben der Rechtsfigur des Gemeinschaftsbetriebes der reformierte § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, der nach der gesetzgeberischen Intention gerade solche Fälle erfassen und lösen sollte. Dessen Anwendbarkeit lehnt der Autor ab und entwickelt ein an den betriebsverfassungsrechtlichen Wertungen orientiertes Verfahren.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.