Die Arbeit untersucht vielfältige Aspekte und offene Fragen, die mit der Harmonisierung des Verbrauchsgüterkaufes verbunden sind. Bei den behandelnden Umsetzungen wurden bewusst die deutsche und die italienische gewählt. Gerade in den jeweiligen Kaufrechtsregelungen sind gravierende konzeptionelle Unterschiede festzustellen, die insbesondere auf ein unterschiedliches Rechtsverständnis zurückzuführen sind, dem die Entscheidung zwischen dem Abstraktions- und Konsensualprinzip zugrunde liegt. Die Arbeit veranschaulicht die Besonderheiten des italienischen und des deutschen Umsetzungsakts und liefert Lösungswege zur Abmilderung des Spannungsverhältnisses zwischen den divergierenden Regelungskomplexen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.