Nutzung menschlicher Körpersubstanzen: Verbietet das Recht die Einholung der Erlaubnis?


Weitz, Hans-Joachim



Document Type: Doctoral dissertation
Year of publication: 2008
The title of a journal, publication series: Medizin - Recht - Wirtschaft
Volume: 4
Place of publication: Berlin ; Münster
Publishing house: LIT
ISBN: 978-3-8258-1434-2
University: Universität Mannheim
Evaluator: Taupitz, Jochen
Date of oral examination: 9 April 2008
Publication language: German
Institution: School of Law and Economics > Bürgerl. Recht, Zivilprozeßrecht, Internat. Privatrecht u. Rechtsvergleichung (Taupitz 1989-2019)
Subject: 340 Law
Abstract: Die Nutzung menschlicher Körpersubstanzen ist ein aktuelles, sowohl rechtspolitisches als auch juristisches Problemfeld. Eine Nutzung ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Damit stellt sich jedoch die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Einwilligung überhaupt eingeholt werden darf. So besteht im Datenschutzrecht ein Zweckbindungsgebot, welches eine Datennutzung bis hin zu einem Kontaktverbot einschränken kann. Weiterhin berührt die Gewinnung von Körpersubstanzen für eine kommerzielle Verwendung auch das Wettbewerbsrecht, da hier die Betroffenen in einen wirtschaftlichen Vorgang einbezogen werden. Darüber hinaus kann die Einholung der Einwilligung von den Angehörigen des Betroffenen nach dessen Tod diese in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Schließlich besteht bei der Einholung die Gefahr eines Bruchs der ärztlichen Schweigepflicht. Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit der datenschutzrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und berufsrechtlichen Zulässigkeit der Einholung einer Einwilligung von Patienten und deren Angehörigen.




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