Parlamentsbeschlüssen kommt in der politischen Praxis eine nicht unerhebliche Rolle zu. Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen und verbindlichen Parlamentsbeschlüssen zu differenzieren. Der Verfasser untersucht die Zulässigkeit, Rechtswirkungen und Grenzen unverbindlicher Parlamentsbeschlüsse, welche an die Exekutive, an die Judikative und an Grundrechtsträger gerichtet sind. Eingehend erläutert wird ferner die Stellungnahme des Bundestags nach Art. 23 Abs. 3 GG. Ein weiterer Teil der Studie ist den verbindlichen Parlamentsbeschlüssen gewidmet. Ausführlich wird die Frage behandelt, ob verbindliche Parlamentsbeschlüsse im Rahmen der sogenannten Wesentlichkeitstheorie zur Anwendung kommen können. Dies stellt gleichzeitig einen Beitrag zur Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes dar. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung des Bundestags an der Entscheidung über Streitkräfteeinsätze im Ausland. Schließlich wird die Frage der Verbindlichkeit einfacher Parlamentsbeschlüsse im staatsinternen Bereich diskutiert.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.