Parteinahe Stiftungen: Stiftung oder Partei? : Eine Untersuchung der rechtlichen Ausgestaltung parteinaher Stiftungen und verwandter Organisationen
Born, Manfred
Document Type:
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Doctoral dissertation
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Year of publication:
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2007
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The title of a journal, publication series:
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Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht
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Volume:
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19
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Place of publication:
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Stuttgart [u.a.]
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Publishing house:
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Boorberg
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ISBN:
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978-3-415-03832-5 , 3-415-03832-7
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University:
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Universität Mannheim
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Evaluator:
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Riedel, Eibe
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Date of oral examination:
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9 June 2006
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Publication language:
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German
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Institution:
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School of Law and Economics > Deutsches u. Ausländ. Öffentl. Recht, Völkerrecht u. Europarecht (Riedel Em)
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Subject:
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340 Law
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Abstract:
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Der Autor ist der Arbeit parteinaher politischer Stiftungen durchaus wohlgesonnen, weil er insbesondere ihren Beitrag zur politischen Bildung hoch schätzt. Gerade deshalb plädiert er für eine eigenständige gesetzliche Regelung der Rechte und Pflichten parteinaher Stiftungen. Sie sei auch verfassungspolitisch geboten. In seiner Studie untersucht er, welche Regelungen zweckmäßig sind. Dazu bestimmt er zunächst, wie parteinahe Stiftungen von Parteien abgegrenzt werden können. Das ist auch insofern wichtig, als bei einer Einordnung zum gleichen Typus, wie verschiedentlich gefordert, Art. 21 des Grundgesetzes auf die Stiftungen angewendet werden könnte und sie mithin denselben Regeln unterlägen wie die Parteien. Born kommt jedoch zu dem Schluss, dass diese Gleichsetzung verneint und die Arbeit der parteinahen Stiftungen vielmehr in einem eigenen Gesetz geregelt werden müsse. Die Stiftungsförderung sei im Hinblick auf den Gleichheitssatz, die Meinungsfreiheit, die Forschungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit grundrechtsrelevant. Nach der Wesentlichkeitstheorie müsse deshalb dieser Bereich gesondert geregelt werden. Wie solche Regelungen aussehen könnten, ist Gegenstand des letzten Kapitels der Dissertation. Born analysiert dazu fünf Gesetzentwürfe, von denen drei die parteinahen Stiftungen dem Parteienrecht zuordnen. Bei der Bewertung dieser Entwürfe betont er besonders das Transparenzgebot und die Pflicht, Parteien und Stiftungen in personeller und organisatorischer Hinsicht klar zu trennen. - Rezension: Walter Rösch
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