Vereinfachung der §§ 111b ff. StPO im Hinblick auf effektivere Möglichkeiten zur Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten


Groß, Andrea



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2006
Ort der Veröffentlichung: Hamburg
Verlag: Kovač
ISBN: 978-3-8300-2503-0 , 3-8300-2503-3 , 978-3-339-02503-6
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Kuhlen, Lothar
Datum der mündl. Prüfung: 23 März 2006
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Strafrecht u. Kriminologie, Wirtschaft- u. Umweltstrafrecht (Kuhlen 1986-2018)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Die Vermögensabschöpfung ist ein wichtiges Instrument des Staates gegen vermögensbezogene Kriminalität. Das Strafrecht eröffnet die Möglichkeit, in einem Urteil gegen einen Täter auch den Verfall oder die Einziehung von illegalen Vermögenswerten oder deren Wertersatz anzuordnen. Eine Vollstreckung der jeweiligen Anordnung ist aber nur möglich, wenn die betreffenden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt des Urteils dem Täter noch zustehen bzw. noch auffindbar sind. Um eine Verschiebung oder Verschleierung der betreffenden Vermögensgegenstände und somit die Vollstreckungsvereitelung durch den mutmaßlichen Täter zu verhindern, ist eine Sicherstellung bereits im Ermittlungsverfahren erforderlich und nach den §§ 111b ff. StPO auch möglich. In der Praxis ergeben sich bei der Anwendung der Vorschriften allerdings die verschiedensten Probleme, so dass seit Einfügung der Vorschriften in die Strafprozessordnung mehrere Änderungen vorgenommen wurden und auch verschiedentlich Gesetzesänderungsvorschläge gemacht wurden. Gegenstand der Untersuchung ist der Vorschriftenkomplex der §§ 111b ff. StPO, der als kompliziert und anwenderunfreundlich gilt. Ausgangspunkt für die Überprüfung der Reformbedürftigkeit ist die aktuelle Rechtslage zusammen mit der bisherigen Gesetzgebung in diesem Bereicht. Eine Analyse verschiedener Praxisprobleme, insbesondere im Hinblick auf die Effektivität der Vermögensabschöpfung, zeigt auf, in wieweit die aktuelle Rechtslage ausreichend ist und wo Änderungsbedarf besteht bzw. ob die Rechte des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren eine weitere Verschärfung der Vorschriften überhaupt zulassen. Für die Modifikation der Vorschriften gibt es die Möglichkeit einer umfassenden Reform des geltenden Rechts, aber auch punktuelle Änderungen sind denkbar, welche die grundsätzliche Struktur der jeweiligen Vorschriften unangetastet lassen. Die Vor- und Nachteile der beiden Lösungswege werden unter Berücksichtigung der Argumente aus verschiedenen Gesetzesänderungsvorschlägen gegeneinander abgewogen und am Ende wird die Frage beantwortet, welches weitere legislatorische Handeln erforderlich ist, um eine effektive Vermögensabschöpfung im Rahmen der Vorgaben des Rechtsstaatsprinzips zu gewährleisten.
Zusätzliche Informationen: Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis ; 77




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