Die Befristung prinzipaler Normenkontrollverfahren im Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 4 GG


Scheitzer, Sonja



Document Type: Doctoral dissertation
Year of publication: 2007
The title of a journal, publication series: Schriftenreihe Studien zum Verwaltungsrecht
Volume: 21
Place of publication: Hamburg
Publishing house: Kovač
ISBN: 978-3-8300-2716-4 , 3-8300-2716-8 , 978-3-339-02716-0
University: Universität Mannheim
Evaluator: Schenke, Wolf-Rüdiger
Date of oral examination: 21 March 2006
Publication language: German
Institution: School of Law and Economics > Öffentl. Recht (Schenke 2007-, Em)
Subject: 340 Law
Abstract: Die Studie beschäftigt sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Befristung der Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht gemäß § 47 VwGO sowie der Rechtssatzverfassungsbeschwerde. In einem ersten Teil wird untersucht, ob das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Existenz eines Normenkontrollverfahrens überhaupt fordert und ob der von Art. 19 Abs. 4 GG geforderte, effektive Rechtsschutz ausschließlich mittels einer prinzipalen Normenkontrolle gewährt werden kann. Im zweiten Teil geht Sonja Schweitzer der grundsätzlichen Frage der Ver- einbarkeit einer Befristung von Rechtsschutzverfahren mit Art. 19 Abs. 4 GG nach. Schließlich wird in einem dritten Teil die Frage aufgeworfen, ob der Bürger nicht auch nach Ablauf der Frist – etwa durch andere Klage- arten oder durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – aus- reichend gegen normatives Unrecht geschützt ist. Im vierten Teil be- schäftigt sich die Autorin mit der methodologischen Seite der im Ergeb- nis festgestellten Teilverfassungswidrigkeit, insbesondere damit, ob sich eine solche mittels verfassungskonformer Auslegung vermeiden lässt oder ob hier nur die Feststellung der Teilnichtigkeit der Befristungen in Betracht kommt. Abschließend wird der Blick in die Zukunft gerichtet. Die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten könnten sich de lege ferenda mit einer Umgestaltung der die Befristung normierenden Vorschriften vermei- den lassen, ohne dass die Gerichte durch einen generellen Wegfall der Befristung mit einer Flut von Verfahren überschwemmt werden. Hierbei wird aufgezeigt, dass durchaus gesetzgeberische Möglichkeiten zur Ver- meidung der Teilverfassungswidrigkeit unter Beibehaltung der Vorzüge einer Befristung denkbar sind.




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