Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
Um der nach verbreiteter Auffassung mit dem Stammzellimport verbundenen Doppelmoral ein Ende zu bereiten, hat der Gesetzgeber den Import embryonaler Stammzellen grundsätzlich verboten. Nur wenn die Stammzellen im Ausland vor einem bestimmten Stichtag, dem 1. Januar 2002, gewonnen wurden, ist der Import unter Einhaltung weiterer strenger Voraussetzungen erlaubt. Der vorliegende Band analysiert diese Kompromisslösung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingung der Stammzellforschung. Die gesetzlichen Bestimmungen des Stammzellgesetzes werden unter Berücksichtigung ausländischer und internationaler Regelungen zur Embryonen- und Stammzellforschung sowie des Europarechts diskutiert. Dabei rückt die Relevanz nationaler Gesetzgebung auf einem weltweit vernetzten Forschungsfeld in den Blick.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.