Kündigung aus wichtigem Grund und Geschäftsgrundlage : eine Untersuchung am Schnittpunkt von Miet- und Schuldrechtsreform


Hirsch, Christian



Document Type: Doctoral dissertation
Year of publication: 2005
The title of a journal, publication series: Schriften zum Bürgerlichen Recht
Volume: 312
Place of publication: Berlin
Publishing house: Duncker & Humblot
ISBN: 978-3-428-11656-0 , 3-428-11656-9
University: Universität Mannheim
Evaluator: Falk, Ulrich
Date of oral examination: 15 July 2004
Publication language: German
Institution: School of Law and Economics > Bürgerl. Recht, Rhetorik und Europ. Rechtsgeschichte (Falk 2002-2023)
Subject: 340 Law
Abstract: Das Dauerschuldverhältnis der Miete ist störungsanfällig. Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder zu unerwarteten tatsächlichen Veränderungen, die schwierige Rechtsfragen aufwerfen können. Man denke nur an das "Jahrhunderthochwasser" an der Elbe, das zahllose Mietobjekte schwer beschädigte, oder an den umstrittenen "Stadtumbau Ost". Bei der Bewältigung solcher Probleme spielen das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und die Lehre von der Geschäftsgrundlage eine zentrale Rolle. Beide Rechtsinstitute sind erst durch die Miet- und Schuldrechtsreform in das Bürgerliche Gesetzbuch gelangt (§§ 543, 313 BGB n.F.). Mit solchen Vorschriften wollte der Reformgesetzgeber die vielbeschworene Schere zwischen dem Text des überkommenen Gesetzbuchs und der Rechtswirklichkeit schließen, die weitgehend durch Richterrecht geprägt wurde. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, dass zumindest die §§ 543, 313 BGB n.F. nicht halten, was der ehrgeizige und selbstgewisse Gesetzgeber versprach. Zu kritisieren sind zahlreiche Zweifelsfragen und dogmatische Ungereimtheiten. In der künftigen Praxis droht eine bedenkliche Ausweitung des Anwendungsbereichs beider Rechtsinstitute. Ihr Konkurrenzverhältnis ist höchst unklar. Dringend geboten ist daher eine verständige Gesetzesauslegung, die den legislativen Zielvorstellungen entspricht, aber auch die Kontinuität der Rechtsprechung wahrt, möglichst klare Grenzen zieht und relativ einfach zu handhaben ist. In diesem Sinne entwickelt der Verfasser eine dogmatisch schlüssige Konzeption.




Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.




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