Die Abgrenzung des Günstigkeitsprinzips aus § 4 III TVG vom Tarifverzicht des § 4 IV TVG


Klüsener, Tobias



Document Type: Doctoral dissertation
Year of publication: 2004
The title of a journal, publication series: Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft
Volume: 3963
Place of publication: Berlin ; Bern ; Wien
Publishing house: Peter Lang
ISBN: 978-3-631-52356-8 , 3-631-52356-4
University: Universität Mannheim
Evaluator: Rieble, Volker
Date of oral examination: 12 February 2004
Publication language: German
Institution: School of Law and Economics > Sonstige - Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
Subject: 340 Law
Abstract: Die zwingende Wirkung von Tarifnormen führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit tarifwidriger Abänderungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur in den in § 4 Abs. 3 TVG genannten Ausnahmefällen (2. Alt. Günstigkeit) möglich. Sind tarifliche Rechte einmal entstanden, ist ein Verzicht gemäß § 4 Abs. 4 S. 1 TVG prinzipiell verboten. Sobald im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auf etwas verzichtet wird, was dem Arbeitnehmer laut Tarifvertrag gewährt werden soll, bewegen sich Günstigkeitsprinzip und Tarifverzichtsverbot aufeinander zu. Handelt es sich bei dem vereinbarten Verzicht um ein Recht aus dem Tarifvertrag, welches bereits entstanden ist, kann es zu einer Kollision der Institute kommen. Diesbezüglich erfolgt eine umfassende Untersuchung beider Institute um die Grundlage zu schaffen, die gewonnenen Erkenntnisse auf Beispielsfälle der Praxis anzuwenden.




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