Anhand des 1995 in Kraft getretenen Markengesetzes, der entsprechenden europäischen Regelungen und der Rechtsvergleichung wird die Schutzfähigkeit insbesondere von neuen Markenformen bestimmt. Behandelt werden neben traditionellen Markenarten u.a. die Farb-, Form-, Hör-, Geruchs-, Tast-, Geschmacks- und Bewegungsmarke. Im Zusammenhang mit der Formmarke werden auch deren Schutzausschlüsse ausführlich analysiert. Dabei wird auch die dynamische europäische Rechtsentwicklung und Spruchpraxis der letzten Monate berücksichtigt. Insgesamt führte die Neuregelung zu einer deutlichen Erweiterung der durch eine Marke schutzfähigen Zeichen, die jedoch ihre Grenzen in Freihaltebedürfnissen und der grafischen Darstellbarkeit hat.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.