Der Human Rights Act transportiert die Europäische Menschenrechtskonvention ins britische Recht. Es bestehen in England die Befürchtungen, dass die Richterschaft nun via positiviertem Menschenrechtskatalog größeren Einfluss gewonnen hat.
Hier setzt die Arbeit des Verfassers an: Er untersucht die Frage, ob sich die Stellung der Judikative nach Inkrafttreten des Human Rights Acts von 1998 tatsächlich verbessert und gestärkt hat. Die Arbeit stellt zwar das englische Verfassungssystem in den Vordergrund, behandelt aber auch rechtsvergleichend das deutsche System mit der starken Stellung des Bundesverfassungsgerichts. Der Autor geht dabei auf die Verwerfungskompetenz, die Auslegungskompetenz sowie die Kontrolldichte und Kontrollweite der Judikative ein.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.