Die Arbeit hat zum Ziel, Vorgaben der Grund- und Menschenrechte für die Antwort auf immer wiederkehrende Fragen nach der Gestaltung des innerstaatlichen Gesundheitssystems zu ergründen und zu benennen. Der Autor bestimmt dazu zunächst den normativen Inhalt und die rechtliche Qualität des Menschenrechts auf soziale Gesundheitsversorgung aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Es folgt die Darstellung des gleichnamigen Grundrechts aus dem Grundgesetz. Im nächsten Schritt wird die Einwirkung des Menschen- und Grundrechts auf das einfache innerstaatliche Gesundheitsrecht aufgezeigt. Im Ergebnis gebietet das Grund- und Menschenrecht die Stärkung und Ausweitung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.