Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat der Gesetzgeber einen völlig neuen Weg zur »Aufwertung« der Leiharbeit eingeschlagen: Für Leiharbeitnehmer gelten kraft gesetzlicher Anordnung die Arbeitsbedingungen der Stammarbeitnehmer des Entleiherbetriebes – freilich nur während des Arbeitseinsatzes. Damit soll einerseits die Leiharbeit aufgewertet, zum anderen aber soll die Unterbietung der Arbeitsbedingungen durch die Leiharbeitnehmer zu Lasten der Stammarbeitnehmer beendet werden: Die Gleichstellung kappt den Preis- und mithin den Wettbewerbsvorteil der Leiharbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeit unterzieht die Gleichstellung der Leiharbeitnehmer einer verfassungsrechtlichen Beurteilung und setzt sich mit den europarechtlichen Folgefragen auseinander, die sich ob der Bestrebungen zum Erlaß einer Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern auf europäischer Ebene stellen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.