Die gesetzliche Empfangsvollmacht des Versicherungsvertreters und ihre Beschränkung


Münkel, Thomas



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2003
Ort der Veröffentlichung: Mannheim
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Lorenz, Egon
Datum der mündl. Prüfung: 16 Juni 2003
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Internat. Privatrecht u. Privatversicherungsrecht (Lorenz 1970-2002, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Seit mehr als 15 Jahren steht die Empfangsvollmacht des Versicherungsvertreters im Fokus von Versicherungswissenschaft und -rechtsprechung. Die 1987 durch den BGH eingeleitete "Auge-und-Ohr-Judikatur" gilt als Ausgangspunkt einer dynamischen Entwicklung, die über ein verändertes Verständnis von der Empfangsvollmacht zu einer tief greifenden Umgestaltung des Rechts der Versicherungsvermittlung geführt hat. Dieser Wandel hat in der Literatur eine breite Diskussion über die Empfangsvollmacht - besonders ihre Beschränkbarkeit - ausgelöst. Aus Sicht der Praxis scheint die Entwicklung zu einem vorläufigen Abschluss gekommen zu sein. Theoretisch, vor allem rechtsdogmatisch betrachtet, sind Fragen offen geblieben. Ziel der Untersuchung ist daher eine umfassende Erörterung der Problematik, die sich nicht nur mit Ergebnissen dieses Rechtsfortbildungsprozesses, sondern auch deren Begründung kritisch auseinandersetzen und Reformüberlegungen einschliessen soll. Münkel beschreibt Inhalt, Umfang und Bedeutung der Empfangsvollmacht und zeigt auf, welche Zurechnung mit der Empfangsvollmacht verbunden ist, welche Risiken hieraus für den Versicherer resultieren und inwieweit dieser vor einem Vollmachtsmißbrauch geschützt ist. Die Beschränkung der Empfangsvollmacht ist ein weiteres Thema. Neben Grundlagen und Erscheinungsweise untersucht der Autor die Effizienz einer solchen Vollmachtsbeschränkung, geht der Frage nach, ob die Vollmachtsbeschränkung besonderen Wirksamkeitsgrenzen unterliegt und beschäftigt sich mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen nach § 47 VVG. Die bevorstehende VVG-Reform nimmt der Autor zum Anlaß, Vorschläge für eine Neuregelung der Empfangsvollmacht zu unterbreiten.




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