Große Teile des Arbeitsrechts als Arbeitnehmerschutzrecht beruhen auf dem Gedanken, dass der einzelne Arbeitnehmer aufgrund seiner sozialen Abhängigkeit und seiner Weisungsgebundenheit im Verhältnis zum Arbeitgeber schutzbedürftig ist. Allerdings führen auch Gestaltungsspielräume, die den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung eingeräumt werden und sich so als eine Auflockerung der Weisungsgebundenheit darstellen, zu eigenen, teilweise neuartigen, arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Teilselbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Arbeitnehmergruppen hat der Gesetzgeber an zwei Stellen des Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 23. 7. 2001 zum Gegenstand von Neuregelungen gemacht. Betriebswirtschaftlicher Hintergrund sind teamorientierte und dezentrale Formen der Arbeitsorganisation, an die das Betriebsverfassungsgesetz durch die §§ 28 a und 87 I Nr. 13 angepasst werden soll. Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, wie sich diese neuen Vorschriften auf die Organisation und die Funktionsweise der betrieblichen Mitbestimmung auswirken.
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