Bei öffentlichen Aufträgen stehen dem zu Unrecht benachteiligten Bieter die im GWB normierten Ansprüche nur dann zu, wenn der Auftrag die maßgeblichen EU-Schwellenwerte erreicht.
Die Verfasserin untersucht die - bislang noch nicht geklärte - Frage, ob dem Bieter auch bei Aufträgen unterhalb dieser Schwellenwerte eigene, einklagbare Rechte zukommen.
Dabei werden sowohl gemeinschaftsrechtliche Vorgaben berücksichtigt als auch Aspekte des nationalen öffentlichen Rechts und Zivilrechts, v.a. des Verfassungsrechts und des Kartellrechts.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.