Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind die Vorschriften der §§ 452 bis 452d HGB, die durch das Transportrechtsreformgesetz (TRG) zum 1. Juli 1998 in das HGB eingeführt worden sind und erstmals in der Bundesrepublik Deutschland den multimodalen Frachtvertrag kodifizieren. Ein dogmengeschichtlicher Rückblick auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des TRG soll zum besseren Verständnis des geltenden Rechts beitragen. Die Analyse des neuen Rechts wird ergänzt durch kollisionsrechtliche Überlegungen zum Anwendungsbereich des deutschen multimodalen Frachtrechts.
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