Die Anordnung der Testamentsvollstreckung erlangte in den letzten Jahren eine steigende praktische Relevanz. Dabei mag vor allem der Wunsch des Erblassers im Vordergrund stehen, die zu Lebzeiten geschaffenen Vermögenswerte zusammenzuhalten und über den Todeszeitpunkt hinaus Einfluss auf die Verwaltung oder die Verteilung des Nachlasses ausüben zu können. Dieses Ansinnen schafft ein Spannungsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erbe, welches naturgemäß einen umfangreichen rechtlichen Problemkreis eröffnet. Der Verfasser untersucht das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erbe und zeigt die hierbei auftretenden Problemkreise und Ansprüche auf. Insbesondere hinterfragt er kritisch die bisherige Praxis der Rechtssprechung im Entlassungsverfahren des Testamentsvollstreckers auf Antrag des Erben.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.