Der Zeitpunkt, wann eine Willenserklärung wirksam wird, beeinflußt entscheidend die Organisation des privaten Rechtsverkehrs. Mit § 130 BGB wurden nicht alle damit verbundenen Probleme gelöst. Eines der noch nicht abschließend geklärten Problemfelder ist das Wirksamwerden von Willenserklärungen, die von einer dritten Person entgegengenommen werden, die hierzu nicht bevollmächtigt ist. Die zur sachgerechten Lösung dieses Problems ausgebildete Rechtsfigur des Empfangsboten kann die durch sie verursachte Risikoverteilung nicht erklären. Auf der Grundlage der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen prüft der Autor die Erklärungsansätze der Literatur und die Vorgehensweise der Rechtsprechung. Daraus entwickelt er ein eigenständiges Lösungsmodell – die autonome Risikoübernahme und die heteronome Risikozuweisung.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.