Die Arbeit analysiert die rechtliche Situation des selektiven Vertriebs von Parfum und Luxuskosmetika. Dies geschieht zunächst unter dem Blickwinkel des europäischen Kartellrechts, wobei sowohl die rechtliche Lage vor als auch nach dem Inkrafttreten der Gruppenfreistellungsverordnung 2790/99 für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen dargestellt wird. Nach Darstellung des deutschen Kartellrechts wird das Lauterkeitsrecht behandelt und die partielle Aufgabe des Lückenlosigkeitserfordernisses im Rahmen des Außenseiteranspruchs einer kritischen Betrachtung unterzogen. Innerhalb des markenrechtlichen Teils wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob bereits das Bestehen eines selektiven Vertriebssystems eine Ausnahme vom markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz nach § 24 II MarkenG rechtfertigen kann. Gegenstand der Arbeit ist schließlich die Untersuchung der Wechselwirkungen, die für den Bereich des Selektivvertriebs zwischen Kartell-, Wettbewerbs- und Markenrecht bestehen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.