Die Bescheidungsklage als Erfordernis eines interessengerechten Rechtsschutzes


Hödl-Adick, Marcus



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2001
Ort der Veröffentlichung: Berlin
Verlag: Duncker & Humblot
ISBN: 978-3-428-10186-3 , 3-428-10186-3
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Schenke, Wolf-Rüdiger
Datum der mündl. Prüfung: 28 Januar 2000
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht (Schenke 2007-, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Viele verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklagen führen dazu, daß der Beklagte nicht zum Erlaß eines bestimmten Verwaltungsaktes, sondern zur erneuten Bescheidung verurteilt wird (Bescheidungsurteil). Dabei ist es durchaus üblich, daß die Verwaltungsgerichte selbst bei sog. gebundenen Verwaltungsentscheidungen dem Kläger im Hinblick auf eine noch fehlende umfassende Sachverhaltsaufklärung nahelegen, seinen Klageantrag auf erneute Bescheidung zu beschränken. Auf diese Weise ergibt sich indes eine erhebliche Differenz zwischen Praxis und Theorie. Letztere nämlich lehnt ganz überwiegend eine Bescheidungsklage grundsätzlich ab und will sie im wesentlichen auf jene Fälle beschränken, in denen der Verwaltung ein Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum zugebilligt ist. Der Verfasser der vorliegenden Arbeit stellt sich der Aufgabe zu untersuchen, ob nicht die verwaltungsprozessuale Dogmatik ausreicht, den Anwendungsbereich der Bescheidungsklage auszuweiten. Er greift damit ein Problem auf, das in den vergangenen Jahren insbesondere im Asyl- und Arzneimittelrecht Gegenstand konträrer Gerichtsentscheidungen war. In einer umfassenden Untersuchung werden zunächst Umfang und Grenzen der Verpflichtung zur Herbeiführung der Spruchreife durch die Verwaltungsgerichte dargestellt. An Beispielen aus dem Immissionsschutz- und Asylrecht zeigt der Verfasser auf, daß diese Verpflichtung ihre Grenze bei gebundenen Verwaltungsentscheidungen insbesondere im Klageantrag findet und die Erhebung einer Bescheidungsklage das Verwaltungsgerichtsverfahren daher deutlich zu beschleunigen vermag. Die durch die Erhebung einer Bescheidungsklage bewirkte Begrenzung der Verpflichtung zur Herbeiführung der Spruchreife diene dabei zugleich den Interessen des Klägers, dem oftmals mit einer sorgfältigen verwaltungsbehördlichen Sachverhaltsaufklärung mehr geholfen sei, als mit einem Herbeiführen der Spruchreife durch das Gericht. Unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den in Literatur und Rechtsprechung erhobenen Gegenstimmen plädiert der Verfasser daher dafür, die Zulässigkeit der Bescheidungsklage grundsätzlich auch in Fällen gebundener Verwaltungsentscheidungen anzuerkennen. Zuletzt prüft der Verfasser die Zulässigkeit einer auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides gerichteten Bescheidungsklage. Im Anschluß an die Erörterung der umstrittenen Frage nach dem Bestehen eines diesbezüglichen Anspruches zeigt der Verfasser auf, daß die Gesichtspunkte, die für die Zulässigkeit einer Klage auf Erteilung eines Ausgangsbescheides sprechen, in besonderem Maße auch die Zulassung einer Klage auf Erteilung eines Widerspruchsbescheides erforderlich machen.
Zusätzliche Informationen: Schriften zum öffentlichen Recht ; 839




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