Die Verbindlichkeit von Devisenterminvereinbarungen


Waclawik, Erich



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 2000
Ort der Veröffentlichung: Berlin
Verlag: Duncker & Humblot
ISBN: 978-3-428-10254-9 , 3-428-10254-1
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Scherner, Karl Otto
Datum der mündl. Prüfung: 21 Oktober 1999
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Deutsche und Europ. Rechtsgeschichte (Scherner 1979-2002, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Terminvereinbarungen über Devisen haben erhebliche gesamtwirtschaftliche und regelmäßig auch für die Vertragsparteien besondere Bedeutung. Das Wissen um ihre Verbindlichkeit bzw. ihre Unverbindlichkeit hat damit sowohl aus der gesamt- als auch aus der individualwirtschaftlichen Sicht einen hohen Stellenwert. Das deutsche Recht gibt auf die Frage nach der Geschäftsverbindlichkeit jedoch keine einfache Antwort, sondern enthält in Gestalt der §§ 762 und 764 BGB sowie der §§ 50 ff. BörsG ein komplexes Regelungssystem, das sich nicht speziell mit den Devisenterminvereinbarungen beschäftigt, sondern an die Tatbestände des Spiels, des Differenzgeschäfts sowie des Börsentermingeschäfts anknüpft. Im Kern stammen diese Vorschriften noch aus dem 19. Jahrhundert und sind vor dem Hintergrund des damaligen Terminhandels geschaffen worden. Das wesentliche Ziel der Untersuchung ist es, die Verbindlichkeit von Devisenterminvereinbarungen nach dem geltenden Recht zu bestimmen und das Ergebnis rechtspolitisch zu würdigen. Hierzu werden nach einem Überblick über die Bedeutung und die Entwicklung des Devisenterminhandels und der ihn betreffenden Vorschriften die heute vorkommenden Geschäftstypen dargestellt und sodann daraufhin untersucht, zu welchen Ergebnissen die Anwendung der erwähnten Vorschriften führt. Da die Terminvereinbarungen über Devisen das gesamte Spektrum der heute vorkommenden Termingeschäftsarten abdecken, führt dies zu einer Bestandsaufnahme des geltenden Terminhandelsrechts. Das dabei ermittelte Gesamtbild erweist sich als sehr fragmentarisch: Aussagen über die Geschäftsverbindlichkeit bleiben häufig dem Einzelfall überlassen und sind nicht selten von schwierig zu ermittelnden Umständen abhängig. Aus diesem Grund wird eine Neuausrichtung des Terminhandelsrechts vorgeschlagen. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Beseitigung der Sondervorschriften über die Verbindlichkeit von Termingeschäften.
Zusätzliche Informationen: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B, Rechtswissenschaft ; 132




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