Die Verbindlichkeit von Devisenterminvereinbarungen
Waclawik, Erich
Document Type:
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Doctoral dissertation
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Year of publication:
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2000
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The title of a journal, publication series:
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Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B, Rechtswissenschaft
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Volume:
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132
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Place of publication:
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Berlin
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Publishing house:
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Duncker & Humblot
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ISBN:
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978-3-428-10254-9 , 3-428-10254-1
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University:
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Universität Mannheim
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Evaluator:
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Scherner, Karl Otto
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Date of oral examination:
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21 October 1999
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Publication language:
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German
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Institution:
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School of Law and Economics > Bürgerl. Recht, Deutsche und Europ. Rechtsgeschichte (Scherner 1979-2002, Em)
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Subject:
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340 Law
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Abstract:
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Terminvereinbarungen über Devisen haben erhebliche gesamtwirtschaftliche und regelmäßig auch für die Vertragsparteien besondere Bedeutung. Das Wissen um ihre Verbindlichkeit bzw. ihre Unverbindlichkeit hat damit sowohl aus der gesamt- als auch aus der individualwirtschaftlichen Sicht einen hohen Stellenwert. Das deutsche Recht gibt auf die Frage nach der Geschäftsverbindlichkeit jedoch keine einfache Antwort, sondern enthält in Gestalt der §§ 762 und 764 BGB sowie der §§ 50 ff. BörsG ein komplexes Regelungssystem, das sich nicht speziell mit den Devisenterminvereinbarungen beschäftigt, sondern an die Tatbestände des Spiels, des Differenzgeschäfts sowie des Börsentermingeschäfts anknüpft. Im Kern stammen diese Vorschriften noch aus dem 19. Jahrhundert und sind vor dem Hintergrund des damaligen Terminhandels geschaffen worden. Das wesentliche Ziel der Untersuchung ist es, die Verbindlichkeit von Devisenterminvereinbarungen nach dem geltenden Recht zu bestimmen und das Ergebnis rechtspolitisch zu würdigen.
Hierzu werden nach einem Überblick über die Bedeutung und die Entwicklung des Devisenterminhandels und der ihn betreffenden Vorschriften die heute vorkommenden Geschäftstypen dargestellt und sodann daraufhin untersucht, zu welchen Ergebnissen die Anwendung der erwähnten Vorschriften führt. Da die Terminvereinbarungen über Devisen das gesamte Spektrum der heute vorkommenden Termingeschäftsarten abdecken, führt dies zu einer Bestandsaufnahme des geltenden Terminhandelsrechts. Das dabei ermittelte Gesamtbild erweist sich als sehr fragmentarisch: Aussagen über die Geschäftsverbindlichkeit bleiben häufig dem Einzelfall überlassen und sind nicht selten von schwierig zu ermittelnden Umständen abhängig. Aus diesem Grund wird eine Neuausrichtung des Terminhandelsrechts vorgeschlagen. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Beseitigung der Sondervorschriften über die Verbindlichkeit von Termingeschäften.
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| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
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