Das Recht des Unternehmenskennzeichens wird in den bislang vorliegenden aktuellen Darstellungen in seiner Besonderheit gegenüber dem bürgerlich-rechtlichen Namensschutz und dem Markenschutz nicht immer ausreichend gewürdigt. Die Neuregelung mit Inkrafttreten des Markengesetzes hat zwar dem Streit um die Legitimation eines erweiterten Zeichenschutzes ein Ende bereitet, aber gleichzeitig neue Fragen über dessen Reichweite und Grenzen aufgeworfen und damit wie jede Kodifikation zwar alte Probleme gelöst, aber auch neue verursacht.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.