Nach § 5 Abs. 1 lit. c der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherer aus wichtigem Grund Ärzte von der Rechnungserstattung ausschließen. Für den Versicherten bedeutet dies, daß er Kosten einer Behandlung durch einen ausgeschlossenen Arzt nicht vom Versicherer erstattet bekommt. Ein ausgeschlossener Arzt muß mit dem Verlust zahlreicher Privatpatienten und demgemäß mit finanziellen Einbußen rechnen. Die Untersuchung beleuchtet die Gründe, die einen Versicherer zum Erstattungsausschluß berechtigen. Sie überprüft die Wirksamkeit der genannten Klausel, legt den Ablauf des Erstattungsausschlusses dar und erörtert Rechtschutzmöglichkeiten des Versicherten sowie des Arztes. Schließlich wird der Informationsaustausch zwischen den Versicherern im Hinblick auf das BDSG betrachtet.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.