Die Drei-Stufen-Theorie zur Bestimmung von Beweisverboten im Strafprozeß


Kaiser, Stefan



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 1999
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft
Band/Volume: 2695
Ort der Veröffentlichung: Berlin ; Bern ; Wien
Verlag: Peter Lang
ISBN: 3-631-31333-0
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Geisler, Werner
Datum der mündl. Prüfung: 21 September 1998
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Sonstige - Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Jeder Beschuldigte hat das Recht auf ein faires Strafverfahren. Die Verwertbarkeit von Beweismitteln ist deshalb anhand verbindlicher Kriterien zu beurteilen. Die Grundrechte, das Gebot der Justizförmigkeit des Verfahrens und das Übermaßverbot bilden als allgemeingültige Normen von Verfassungsrang die dogmatische Grundlage der Drei-Stufen-Theorie. Auf der ersten Stufe werden jene Beweismittel ausgefiltert, deren Verwertung den unantastbaren Kernbereich der Grundrechte des Beschuldigten beeinträchtigen würden. Der Ausfilterungsprozeß auf der zweiten Stufe bezieht sich auf Beweismaterial, welches aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden erlangt wurde. Auf der dritten Stufe werden mit einem sonstigen Makel behaftete Beweismittel ausgefiltert, deren Verwertung der Beschuldigte angesichts des Tatvorwurfs nicht zu dulden hat.




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