Die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern wird in Deutschland nicht nur durch die Gewerkschaften, sondern auch durch gesetzlich geschaffene Instanzen, die Betriebsraete, verwirklicht. Deren Existenz und Aufgaben beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Waehrend die Gewerkschaften als freie Zusammenschluesse von Arbeitnehmern Ausdruck der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit sind, werden die Betriebsraete fuer die Beschaeftigten des jeweiligen Betriebs und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags taetig. Da beide Arbeitnehmervertretungen mit der Foerderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen betraut sind, stehen sie hinsichtlich ihrer betriebsbezogenen Arbeit in einem Konkurrenzverhaeltnis. Die Arbeit untersucht deshalb die einzelnen Bereiche betrieblicher Arbeitnehmervertretung, auf denen sich Gewerkschaften und Betriebsraete begegnen koennen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.