Die Ausnahmen vom markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz


Schuster, Silke



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 1998
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft
Band/Volume: 2398
Ort der Veröffentlichung: Berlin ; Bern ; Wien
Verlag: Peter Lang
ISBN: 3-631-33309-9
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Sack, Rolf
Datum der mündl. Prüfung: 9 Februar 1998
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung u. Internat. Privatrecht (Sack -2006, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Der Markeninhaber hat das Recht, Dritten die Benutzung seiner Marke ohne seine Zustimmung zu untersagen. Dieses Recht erschöpft sich aber für Waren, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind, es sei denn, der Markeninhaber widersetzt sich der Benutzung seiner Marke aus «berechtigten Gründen» i.S.v. 24 Abs. 2 MarkenG, Art. 7 Abs. 2 MarkenRL und Art. 13 Abs. 2 GMVO. Die Arbeit untersucht, in welchen Fällen eine solche Ausnahme vom markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz vorliegt. Sie geht dabei von den typischen Fallgestaltungen der Praxis aus (z.B. Umpacken von Arzneimitteln, Umfärben von Jeans) und führt zu einer Systematisierung und Katalogisierung der «berechtigten Gründe».




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