Die Kenntnis des Geschädigten als Auslöser für den Beginn der Verjährungsfrist ist ein Thema, das in der juristischen Praxis und Wissenschaft immer wieder zu Unsicherheiten führt. So besteht keinesweg Einigkeit darüber, welche konkreten Anforderungen an die Kenntnis zu stellen sind. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Nachweises der Kenntnis als innerer Tatsache als auch hinsichtlich der abstrakt-theoretischen Bestimmung dieses Umstandes. Die Bedeutung, die Auswirkungen und die Problematik eines subjektiven Kriteriums als Auslöser für den Beginn der Verjährungsfrist sind Gegenstand der vorliegenden Darstellung, die sich vor allem auf die Regelung des 852 Abs. 1 BGB konzentriert.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.