Die Arbeit schildert die Entwicklung des Bergrechts im Saarbruecker Steinkohlenrevier von den ersten Anfaengen des dortigen Bergbaus bis zum Einruecken der franzoesischen Truppen im Jahre 1793. Dabei werden die Rechtsverhaeltnisse in der Grafschaft Saarbruecken, der insbesondere fuer den Steinkohlenbergbau wichtigsten Herrschaft, in den Mittelpunkt der Darstellung gerueckt. Ein Vergleich mit dem uebrigen aelteren deutschen Bergrecht, insbesondere mit dessen charakteristischen Einrichtungen des Mutens, Schuerfens und Verleihens, des Betriebszwangs, des Zehnten, der gewerkschaftlichen Betriebsverfassung und des Direktionsprinzips zeigt, dass sich hier trotz Fehlens der sonst typischen Bergordnungen eigenes partikulaeres Bergrecht gebildet hatte, das sich vom gemeinen deutschen Bergrecht in vielfacher Weise unterschied.
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