Der Arzt zwischen Aufklärung und Beratung : eine Untersuchung über ärztliche Hinweispflichten in Deutschland und den Vereinigten Staaten


Glatz, Christian



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 1998
Ort der Veröffentlichung: Berlin
Verlag: Duncker & Humblot
ISBN: 3-428-08947-2
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Taupitz, Jochen
Datum der mündl. Prüfung: 18 Juni 1996
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Zivilprozeßrecht, Internat. Privatrecht u. Rechtsvergleichung (Taupitz 1989-2019)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Die Verpflichtung des Arztes zur Erteilung einer hinreichenden Aufklärung im Vorfeld medizinischer Behandlungen basiert auf dem Gedanken, daß der Patient die letzte Entscheidung über sein eigenes Schicksal haben muß. Aufgrund des bestehenden Wissensgefälles ist es nötig, ihn hierfür zunächst mündig zu machen. In den letzten Jahrzehnten konnte jedoch beobachtet werden, daß ärztliche Behandlungsentscheidungen zunehmend von Umständen beeinflußt werden, welche keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Behandlungszweck haben, nämlich der Wiederherstellung der Gesundheit. An erster Stelle sind hier Kostenaspekte zu nennen. Aber auch wissenschaftliche Zielsetzungen des Arztes in einem Universitätskrankenhaus, ein vorangegangener Behandlungsfehler und vieles andere beeinflussen oft Entscheidungen des Arztes, ohne daß dies für den Patienten erkennbar wäre. In der vorliegenden Arbeit nimmt sich der Autor dieses Problemkreises auf der Grundlage eines rechtsvergleichenden Ansatzes erstmalig umfassend an. Ausgangspunkt ist hierbei der kalifornische Fall "Moore", in welchem eine Krebsbehandlung ohne Wissen des Patienten dazu genutzt wurde, genetische Besonderheiten des Patienten kommerziell auszubeuten. Nachdem Glatz denkbare Entscheidungsfaktoren analysiert und hierbei zu einer Unterscheidung zwischen behandlungszielgebundenen und sonstigen Umständen gelangt, wird zunächst der Bereich des "informed consent" in Deutschland und den Vereinigten Staaten untersucht. Anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse auf die Frage übertragen, ob der Arzt auch Umstände offenlegen muß, die nicht medizinischer Natur sind. Hierbei wird festgestellt, daß eine einheitliche Definition ärztlicher Hinweispflichten in diesem Bereich ebenso wenig formuliert werden kann wie für den Bereich des "informed consent".
Zusätzliche Informationen: Schriften zum internationalen Recht ; 100




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