Der Tatbestand der Ertraege aus Kapitalforderungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und die Regelungen zur Besteuerung der Veraeusserung bestimmter Kapitalforderungen in § 20 Abs. 2 EStG werden in dieser Arbeit unter Beruecksichtigung der juengsten historischen Entwicklung eingehend untersucht. Dabei wird auch auf die einkommensteuerrechtliche Behandlung derivativer Finanzinstrumente eingegangen. Der Wortlaut der mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1994 neu gefassten und erheblich erweiterten Tatbestaende wirft bei der Auslegung zahlreiche Zweifelsfragen auf. So wird u.a. die Bedeutung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG, der die zivilrechtliche Ausgestaltung fuer einkommensteuerrechtlich unbeachtlich erklaert, und die Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Rahmen der Veraeusserungstatbestaende erlaeutert.
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