Der verfassungsrechtliche Steuerbegriff


Schaefer, Horst



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 1997
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Mannheimer Beiträge zum öffentlichen Recht und Steuerrecht
Band/Volume: 12
Ort der Veröffentlichung: Frankfurt a. M. [u.a.]
Verlag: Lang
ISBN: 3-631-30491-9
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Arndt, Hans-Wolfgang
Datum der mündl. Prüfung: 12 April 1996
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Öffentl. Recht u. Steuerrecht (Arndt 1983-2012, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: Die Einfuehrung neuer Abgaben ist oftmals weniger in materiell-verfassungsrechtlicher als vielmehr in kompetenzrechtlicher Hinsicht problematisch, da das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz fuer Steuern und fuer die uebrigen Abgabenarten unterschiedlich regelt. Deshalb ist es fuer die Beurteilung der finanzverfassungsrechtlichen Zulaessigkeit unerlaesslich, zu klaeren, ob eine Steuer oder eine andere Art von Abgabe vorliegt. Das Grundgesetz definiert den Begriff Steuer jedoch nicht selbst. Eine Legaldefinition findet sich indes in § 3 Abs. 1 AO. Daher stellt sich die Frage, ob der verfassungsrechtliche Steuerbegriff mit dem der Abgabenordnung identisch ist oder ob die Auslegung des Grundgesetzes zu einem anderen Ergebnis fuehrt.




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