Der Schutz des privaten ausländischen Eigentums durch das internationale Recht und die gebotene Entschädigung im Falle der Enteignung gehören seit Jahren zu den meistdiskutierten Themenbereichen des Völkerrechts. Das internationale Recht ist wie das Recht der Einzelstaaten mit der Situation konfrontiert, daß sowohl der enteignende Staat als auch der enteignete ausländische Investor Interessen geltend machen können, denen es gerecht zu werden gilt. Vor dem Hintergrund der strukturellen Verbindung zwischen nationalem und internationalem Enteignungsrecht wird versucht, die Grundprinzipien und Ideen, die auf nationaler Ebene zur Lösung des Interessenkonfliktes dienen, für die Verortung des vökerrechtlichen Eigentumsschutzes fruchtbar zu machen.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.