Den Prozeß der deutschen Wiedervereinigung begleitete eine fast fünf Jahre währende, mit abnehmender Intensität geführte Verfassungsdiskussion. Übereinstimmend darin, daß eine "falsche" normative Verfassung Staat und Gesellschaft schadet, stritt man seit Beginn des Jahres 1990 über Inhalt und Zustandekommen der für Gesamtdeutschland "richtigen" Verfassung. Erachtete die eine Partei das punktuell geänderte Grundgesetz der (früheren) Bundesrepublik als die richtige gesamtdeutsche Verfassung, forderte die andere dessen Ablösung durch eine dieses Grundgesetz inhaltlich fortentwickelnde, vom Volk gegebene, neue Verfassung.
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