Der Verzicht auf betriebsverfassungsrechtliche Befugnisse
Schmidt, Esther
Dokumenttyp:
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Dissertation
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Erscheinungsjahr:
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1995
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Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe:
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Mannheimer Beiträge zum Arbeitsrecht
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Band/Volume:
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7
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Ort der Veröffentlichung:
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Frankfurt, M. ; Bern [u.a.]
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Verlag:
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Lang
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ISBN:
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3-631-48886-6
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Hochschule:
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Universität Mannheim
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Gutachter:
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Wiese, Günther
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Datum der mündl. Prüfung:
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20 Dezember 1994
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Sprache der Veröffentlichung:
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Deutsch
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Einrichtung:
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Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Arbeits- und Handelsrecht (Wiese 1965-1996, Em)
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Fachgebiet:
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340 Recht
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Abstract:
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In Betriebsvereinbarungen werden häufig Regelungen getroffen, in denen der Betriebsrat auf Teile seiner Mitbestimmungsrechte verzichtet und insoweit den Arbeitgeber zur einseitigen Gestaltung ermächtigt. Grund dafür ist das betriebswirtschaftliche Bedürfnis nach Effizienz und Flexibilität innerbetrieblicher Prozesse. Fraglich ist jedoch, ob und inwieweit der Verzicht ein zulässiges Mittel ist, um diesem Bedürfnis entgegenzukommen. Klärungsbedürftig ist auch, welche Rechtsfolgen ein Verzicht nach sich zieht und ob er eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von 23 BetrVG darstellt. Behandelt wird nicht nur der Verzicht auf Beteiligungsrechte, sondern auch der auf Wahlrechte, Gruppenrechte und Organisationsbefugnisse des Betriebsrats. Ziel der Untersuchung ist es, für die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen an Sinn und Zweck des Betriebsverfassungsrechts angepaßte Lösungen zu finden.
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| Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie. |
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