Der Verzicht auf betriebsverfassungsrechtliche Befugnisse


Schmidt, Esther



Dokumenttyp: Dissertation
Erscheinungsjahr: 1995
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: Mannheimer Beiträge zum Arbeitsrecht
Band/Volume: 7
Ort der Veröffentlichung: Frankfurt, M. ; Bern [u.a.]
Verlag: Lang
ISBN: 3-631-48886-6
Hochschule: Universität Mannheim
Gutachter: Wiese, Günther
Datum der mündl. Prüfung: 20 Dezember 1994
Sprache der Veröffentlichung: Deutsch
Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre > Bürgerl. Recht, Arbeits- und Handelsrecht (Wiese 1965-1996, Em)
Fachgebiet: 340 Recht
Abstract: In Betriebsvereinbarungen werden häufig Regelungen getroffen, in denen der Betriebsrat auf Teile seiner Mitbestimmungsrechte verzichtet und insoweit den Arbeitgeber zur einseitigen Gestaltung ermächtigt. Grund dafür ist das betriebswirtschaftliche Bedürfnis nach Effizienz und Flexibilität innerbetrieblicher Prozesse. Fraglich ist jedoch, ob und inwieweit der Verzicht ein zulässiges Mittel ist, um diesem Bedürfnis entgegenzukommen. Klärungsbedürftig ist auch, welche Rechtsfolgen ein Verzicht nach sich zieht und ob er eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von 23 BetrVG darstellt. Behandelt wird nicht nur der Verzicht auf Beteiligungsrechte, sondern auch der auf Wahlrechte, Gruppenrechte und Organisationsbefugnisse des Betriebsrats. Ziel der Untersuchung ist es, für die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen an Sinn und Zweck des Betriebsverfassungsrechts angepaßte Lösungen zu finden.




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