Vorbeugender Rechtsschutz gegen Normen ist bislang noch nicht Gegenstand einer eigenständigen Untersuchung gewesen. Diese Arbeit erörtert die Notwendigkeit des vorbeugenden Rechtsschutzes gegen Normen als Konsequenz aus den Rechtsschutzgarantien des Grundgesetzes. Wenn eine nachträgliche Normenkontrolle nicht in der Lage wäre, den Schutz der Grundrechte des Betroffenen zu gewährleisten, so ist nach der parlamentarischen Schlußabstimmung eine Normenkontrolle zulässig. Dabei sind in erster Linie Verfahren der inzidenten Normenkontrolle zu wählen, da diese häufig in der Lage sind, ausreichenden Rechtsschutz zu gewähren und damit eine Verletzung von Grundrechten zu vermeiden.
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