»Verbrechen« als Beschreibung kriminellen Unrechts erfaßt jede Handlung, die ohne Rücksicht auf ihre Schwere die Voraussetzungen strafrichterlichen Einschreitens beinhaltet. Abschließend geklärt ist das Wesen des Verbrechens bis heute nicht. Der Autor bearbeitet mit dem Wirksamwerden der Aufklärung im deutschen Strafrecht den wohl interessantesten Zeitraum der Verbrechensdiskussion. Er kommt dabei zu Ergebnissen, die auch für die heutige Verbrechensdiskussion fruchtbar sind.
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Nomos-Universitätsschriften. Recht ; 139
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