Das französische Kartellrecht wurde 1986 umfassend reformiert. Neben der Kontrolle von Absprachen und Fusionen bilden, wie im deutschen Recht auch, Vorschriften gegen Behinderung und Diskriminierung die dritte Säule dieser Neuregelung. Ihre Relevanz und dogmatische Einordnung wird im deutschen Rechtskreis lebhaft diskutiert. Ausgehend von einem funktionalen Behinderungsbegriff wird die französische Rechtslage eingehend analysiert. Der Rechts- und Diskussionsstand hierzulande wird dabei einem beurteilenden Vergleich unterworfen. Neben einem rechtsvergleichenden Beitrag bietet diese Arbeit eine Orientierung vor dem Hintergrund zunehmender Verflechtung und vor der Perspektive der notwendigen Rechtsangleichung in Europa.
Dieser Eintrag ist Teil der Universitätsbibliographie.