Warenzeichen und Unternehmenskennzeichen (Firmen-, Etablissementsbezeichnungen, usw.) sind häufig Gegenstand von «Parodien» in einem weiten Sinn. Diese Parodien sollen entweder dazu dienen, die Bekanntheit des parodierten Zeichens für eigene geschäftliche Zwecke auszubeuten (Rufausbeutung) oder sie haben den Zweck, Kritik zu üben und rufschädigend zu wirken. Der Verfasser untersucht die Möglichkeiten des Schutzes gegen solche Parodien und versucht, Kriterien herauszuarbeiten, die als Entscheidungshilfe für die unterschiedlich gelagerten Fälle dienen können. Die Untersuchung erfolgt rechtsvergleichend zur Rechtslage in den Vereinigten Staaten, wo bereits eine Fülle solcher Fälle entschieden wurde. In einem Anhang der Arbeit sind einige Beispiele abgebildet, die zum Teil bereits Gegenstand von gerichtlichen Verfahren waren.
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