Ärztliche Untersuchungen von Arbeitnehmern dienen dem wichtigen Zweck, Gesundheitsgefahren rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden. Die vorliegende Arbeit grenzt die Einstellungsuntersuchung begrifflich von der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ab und setzt sich insbesondere mit der Pflicht des Arbeitnehmers auseinander, sich vor bzw. nach Abschluß des Arbeitsvertrages untersuchen zu lassen. Es werden die Rechtsfolgen von Verstößen gegen ein Beschäftigungsverbot, die Auswirkungen eines Beschäftigungsverbots auf den Arbeitsvertrag, die Rechtsfolgen verweigerter Vorsorgeuntersuchungen sowie von Vorsorgeuntersuchungen mit negativem Ergebnis erörtert. Schließlich wird auf aktuelle Probleme ärztlicher Untersuchungen eingegangen.
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